Voraussetzung für das Ablegen der Diplomprüfung ist das Absolvieren der theoretischen und praktischen Ausbildung der ÄKH über mindestens drei Jahre. Die Gesamtstundenzahl muss dabei 350 betragen.

■ Prüfungen:

  • Übungstests nach jedem Präsenzseminar zu den abgehaltenen Themen und auch nach jeder Elearning-Einheit (können beliebig oft absolviert werden, keine zeitliche Beschränkung)
  • Prüfungstests: finden am Ende jedes Semesters (also insgesamt 6) und am Ende jedes Jahres (also insgesamt 3) statt – Die Fragen werden aus dem Pool der Übungstests herangezogen; können nur einmalig absolviert werden, 45min Zeitbeschränkung für 30 Fragen, 70% der Fragen müssen korrekt sein).
  • Vortrag eines homöopathischen Themas eigener Wahl, Famulatur oder Fallpräsentation (siehe Ausbildungsplan)

 Nach Abschluss gemäß Ausbildungsplan kann bei der Österreichischen Ärztekammer das Diplom „Komplementäre Medizin: Homöopathie“ und die Aufnahme in die ÖÄK-Liste der homöopathisch praktizierenden Ärzte beantragt werden.

 Zusätzlich besteht die Möglichkeit das europäische Diplom der ECH zu beantragen, sobald die dafür geforderten 600 Ausbildungsstunden absolviert wurden.

Den Teilnehmern qualifizierter in- und ausländischer Seminare oder Supervisionen werden maximal 100 Stunden Theorie und maximal 50 Stunden praktische Ausbildung angerechnet.