Ausbildungskosten 2025/26
Die Ausbildungskosten sind jährlich zu bezahlen (Ratenzahlungen auf Anfrage):
Kosten pro Ausbildungsjahr | Jährliche Kosten für die Mitgliedschaft | Gesamtkosten für die dreijährige Ausbildung | |
Mitglieder der ÄKH | 2730€ | 190€ (185€ bei SEPA-Einziehungsauftrag) | 8760€ |
Mitglieder der ÄKH (Karenzierte, Arbeitslose) | 2320€ | 100€ | 7260€ |
Studenten | 100€ im ersten Jahr, 2.+3. jeweils 500€ | 50€ | 1.250€ |
Nicht-Mitglieder der ÄKH | 3276€ | – | 9828€ |
Nicht-Mitglieder der ÄKH (Karenzierte, Arbeitslose) | 2785€ | – | 8355€ |
Karenzierte/Arbeitslose und StudentInnen erhalten die oben angefügte Reduktion während der Zeit ihrer Karenz/Arbeitslosigkeit / ihres Studiums (Bestätigung bitte ans Sekretariat mailen!).
Bei bezahlter Jahresgebühr beinhalten die angegebenen Preise in dem entsprechenden Ausbildungsjahr außerdem:
- Kostenlose Teilnahme an allen von der ÄKH veranstalteten Fortbildungen mit namhaften Referenten aus aller Welt.
- Bei Interesse Vorbereitung auf die Gründung einer eigenen Praxis über Lernvideos zu allen relevanten Kapiteln.
Schnupperwochenende:
Es besteht die Möglichkeit, das erste Seminar im Herbst als Schnupperwochenende um 450€ (Student*innen: 25€) zu absolvieren. Sollte es nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, genügt eine kurze Benachrichtigung. Gefällt Ihnen jedoch die Ausbildung an diesem Wochenende, zahlen Sie einfach die Differenz für die entsprechende Preisgruppe (siehe Tabelle oben) für das restliche Jahr ein.
Die Ausbildungskosten sind im Rahmen der steuerlichen Möglichkeiten voll absetzbar.
Studentenermäßigung:
Die Ermäßigung für Student*innen gilt bis zum Abschluss des KPJ und ist nur dann gültig, wenn jährlich ein aktueller Leistungsnachweis über die jeweils absolvierten Studienleistungen erbracht wird – diesen bitte bis spätestens Ende August ans Sekretariat mailen, und zwar immer für das abgelaufene Ausbildungsjahr bei der ÄKH. Sollte kein Leistungsnachweis erbracht werden können, muss im Nachhinein auf den Normalpreis aufgezahlt werden.
Bankverbindung:
Bank für Ärzte
IBAN: AT401813083199310002
BIC: BWFBATW1
Die ÄKH ist als förderbares Institut beim Bildungskonto des Land Oberösterreich gelistet, somit können Sie als Teilnehmer(in) vom Land OÖ gefördert werden und einen Teil der Ausbildungskosten zurückerstattet bekommen. Die genauen Bedingungen für so eine Förderung finden Sie hier.